Vorbemerkung

NextLevelNation betreiben weltweit abrufbare Internetplattformen, Webseiten, sowie Channels auf Plattformen Dritter (zusammen „Plattformen“) und vermarkten die verfügbaren Werbeplatzierungen im Rahmen ihres Media-Netzwerkes.

Der Begriff „Plattformen“ umfasst auch alle weiteren Applikationen und Dienste, die NextLevelNation, verbundene Unternehmen oder Dritte, mit denen die NextLevelNation vertraglich verbunden ist, betreiben, wie etwa soziale Netzwerke, Applikationen oder andere integrierte Produkte.

Weiter erbringt die NextLevelNation content- und contentvermarktungsbezogene Dienstleistungen verschiedenster Art („Service“)

Partner ist Produzent bzw. Linzenznehmer von audiovisuellen Inhalten. Partner streamt insbesonders auf der STREAMINGPLATTFORM unter seinem in den Deal Term genannte Channel-Branding.

Vertragsgegenstand

1. Der Developer, Designer, Techniker, Mitwirkender räumt dem Auftraggeber unwiderruflich sämtliche zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte Rechte an sämtlichen im Rahmen dieses Werkvertrags erstellten urheberrechtlich geschützten Leistungen ein und überträgt ihm sämtliche hieran bestehenden übertragbaren Rechte.

2. Die Einräumung bzw. Übertragung gem. Abs. 1 erfolgt aufschiebend bedingt bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. (sofern eine Vergütung vereinbart wurde)

3. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Produkt, Objekt, Logo etc. auf sämtliche bekannte und unbekannte Nutzungsarten, insbesondere in Printform (z.B. in Geschäftskorrespondenz, Werbeflyer, Anzeigen, etc.) und insbesondere digital (z.B. im Internet, auf der Homepage, in Form von Bannerwerbung, etc) zu nutzen. Die Nutzung kann zeitlich unbeschränkt in jedweder Form auch wiederholt erfolgen. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere jedwede Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und Sendung.

4. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Produkt, Objekt, Logo etc. selbst oder durch Einschaltung Dritter zu bearbeiten, umzugestalten oder ein »Re-Make« durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Unzulässig sind insbesondere entstellende oder auf sonstige Weise die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Schöpfers gefährdende Beeinträchtigungen des Logos.

5. Die Einräumung und Übertragung sämtlicher Rechte erfolgt ausschließlich (exklusiv) zu Gunsten des Auftraggebers. Der Developer verpflichtet sich, jegliche Vorarbeiten und Entwürfe nicht in identischer oder ähnlicher Form selbst für eigene Zwecke zu nutzen oder Dritten zu überlassen.

6. Der Auftraggeber kann die Nutzungsrechte der Produkte, Objekte, Logos ohne vorherige Zustimmung des Developers an Dritte übertragen. Derartige Unterlizenzen bleiben auch nach einem Wegfall der Hauptlizenz bestehen.

7. Der Auftraggeber ist berechtigt, an dem Produkt, Objekt, Logo in eigenem Namen Schutzrechte anzumelden, insbesondere Designschutz und Markenschutz. Der Developer wird sämtliche dafür erforderlichen Informationen schriftlich übermitteln und ggf. erforderliche Erklärungen gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt auf erstes Anfordern zur Verfügung stellen.

8. Der Partner erhält eine Beteiligung, während der Laufzeit der Vereinbarung von der NextLevelNation erzielten Bruttoerlösen in der den Deal Terms vereinbarten Höhe.

8.1. Als Bruttoerlöse im Sinne dieses Vertrages gelten sämtliche unmittelbar aus dem im Shop zur Verfügung gestellten Bereich des Partners, erzielten Verkäufe, abzüglich nur der jeweils angefallenen Umsatzsteuer. Es können Kosten für Merch-Gestaltung anfallen.

8.2. Die NextLevelNation wird den jeweils abgerechneten Betrag wahlweise gegen ordnungsgemäße Rechnungsstellung durch Partner, nach erzielen von einem Guthaben von 15,00 Euro ggf. zzgl.der anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer, überweisen oder eine entsprechende Gutschrift erteilen. Die Abrechnung erfolgt monatlich, spätestens zum Monatsfünfzehnten für den Vormonat, an den mitgeteilten Kontakt.

8.3. Für jegliche anfallende Steuer ist jeweils ausschließlich die Partei verantwortlich, die Steuerschuldner im Sinne der jeweiligen gesetzlichen Regelung ist. 

9. Der Vertrag ist ordentlich gemäß den Deal Terms kündbar. Jede Partei kann den Vertrag jederzeit außerordentlich und ggf. fristlos kündigen:

  • Wenn die jeweils andere Partei eine unheilbare Vertragsverletzung begeht
  • Wenn sie ihren Geschäftsbetrieb einstellt oder nicht mehr am Handel teilnimmt
  • Im Falle der Änderung der Geschäftsführung des Partners oder vergleichbaren gesellschaftsrechtlichen Veränderungen des Partners mit Einfluss auf die Unternehmensführung.

9.1. Sämtliche Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen (§ 126 Abs. 1 BGB)

10. Jede Partei garantiert, dass sie bevollmächtigt ist und über die notwenigen Rechte verfügt, diesen Vertrag zu schließen.

11. Der Partner hat das zur Verfügung stehende Logo der NextLevelNation, in jedem Stream gut sichtbar zu platzieren.

12. Änderungen dieses Vertragen müssen schriftlich ($ 126 Abs. 1 und 2 BGB) erfolgen. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.